Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Die Leistung des Unternehmers:
Die Leistung des Unternehmers- Art, Umfang, Ort und Zeit- und die Vergütung
des Auftraggebers werden einzelvertraglich bestimmt.
Ändert sich aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, die
Leistungszeit, so ist der Unternehmer zu angemessener Preiserhöhung
berechtigt.
Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer Leistungen außerhalb der üblichen
Arbeitszeit erbringen muss.
II. Rücktritt vom Vertrag:
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers- insbesondere mangelhafte
Leistungen der Ihm obliegenden Vorarbeiten u. Vorbereitungen- berechtigen den
Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag und geben Ihm einen Anspruch auf
Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Höhere Gewalt und unvorhersehbaren Betriebsstörrung- insbesondere bei der
Selbstbelieferung- erlauben dem Unternehmer, ohne Ersatzleistung vom Vertrag
zurückzutreten oder nach seiner Wahl Vertragsanpassung an die veränderten
Umständen zu verlangen.
III. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen:
Der vertraglich bestimmte Vergütungsanspruch des Unternehmers, sofern nicht
anderes vereinbart bzw. angeboten, ist in folgenden Teilzahlungen zu erfüllen:
30% der Summe des Kostenvoranschlages sind 10 Arbeitstage vor Aufnahme der
Arbeiten zu entrichten.
60% der Summe des Kostenvoranschlages ist unmittelbar nach Ausführung der
vertraglichen Leistungen zu entrichten.
Der Restbetrag ist nach Schlussabnahme und Auswertung der Bautageberichte und
Rapporte auf Rechnungsstellung hin ohne Abzug, spätestens nach 20 Kalendertage
zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskont
berechnet. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
IV. Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Ware bleibt bis zur Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
solange im Eigentum des Unternehmers, wie der Auftraggeber den vollen
Vergütungsanspruch nicht erfüllt hat.
V. Gewährleistung und Haftung:
Gewährleistung und Haftung werden bestimmt durch die §§ 10 und 13 der VOB/B
in der neuesten Fassung soweit die folgenden Regelungen nicht Abweichungen
erhalten. Der Auftraggeber verliert seine Gewährleistungsansprüche wenn er
nicht bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme, bei
verborgenen Mängel unverzüglich nach Entdeckung Beanstandungen erhebt ferner
auch dann, wenn das Werk unsachgemäß behandelt wird.
Der Auftraggeber hat unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche
nur das Recht auf Nachbesserung. Lediglich dann, wenn die Nachbesserung von dem
Unternehmer verweigert wird, nicht geleistet werden kann oder fehlschlägt,
stehen dem Auftraggeber weitergehende Ansprüche zu.
Ein Schadenersatzanspruch steht dem Auftraggeber in jedem Fall nur dann zu,
wenn dem Unternehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
VI. Gerichtsstand:
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, so ist als
Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
entstehenden Streitigkeiten Moers vereinbart.