Allgemeine

Geschäftsbedingungen

 

I. Die Leistung des Unternehmers:

 

Die Leistung des Unternehmers- Art, Umfang, Ort und Zeit- und die Vergütung

des Auftraggebers werden einzelvertraglich bestimmt.

 

Ändert sich aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, die

Leistungszeit, so ist der Unternehmer zu angemessener Preiserhöhung

berechtigt.

 

Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer Leistungen außerhalb der üblichen

Arbeitszeit erbringen muss.

 

 

II. Rücktritt vom Vertrag:

 

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers- insbesondere mangelhafte

Leistungen der Ihm obliegenden Vorarbeiten u. Vorbereitungen- berechtigen den

Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag und geben Ihm einen Anspruch auf

Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

 

Höhere Gewalt und unvorhersehbaren Betriebsstörrung- insbesondere bei der

Selbstbelieferung- erlauben dem Unternehmer, ohne Ersatzleistung vom Vertrag

zurückzutreten oder nach seiner Wahl Vertragsanpassung an die veränderten

Umständen zu verlangen.

III. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen:

 

Der vertraglich bestimmte Vergütungsanspruch des Unternehmers, sofern nicht

anderes vereinbart bzw. angeboten, ist in folgenden Teilzahlungen zu erfüllen:

 

30% der Summe des Kostenvoranschlages sind 10 Arbeitstage vor Aufnahme der

Arbeiten zu entrichten.

 

60% der Summe des Kostenvoranschlages ist unmittelbar nach Ausführung der

vertraglichen Leistungen zu entrichten.

 

Der Restbetrag ist nach Schlussabnahme und Auswertung der Bautageberichte und

Rapporte auf Rechnungsstellung hin ohne Abzug, spätestens nach 20 Kalendertage

zu begleichen.

 

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskont

berechnet. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder

rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.

IV. Eigentumsvorbehalt:

 

Gelieferte Ware bleibt bis zur Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung

solange im Eigentum des Unternehmers, wie der Auftraggeber den vollen

Vergütungsanspruch nicht erfüllt hat.

 

V. Gewährleistung und Haftung:

 

Gewährleistung und Haftung werden bestimmt durch die §§ 10 und 13 der VOB/B

in der neuesten Fassung soweit die folgenden Regelungen nicht Abweichungen

erhalten. Der Auftraggeber verliert seine Gewährleistungsansprüche wenn er

nicht bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme, bei

verborgenen Mängel unverzüglich nach Entdeckung Beanstandungen erhebt ferner

auch dann, wenn das Werk unsachgemäß behandelt wird.

 

Der Auftraggeber hat unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche

nur das Recht auf Nachbesserung. Lediglich dann, wenn die Nachbesserung von dem

Unternehmer verweigert wird, nicht geleistet werden kann oder fehlschlägt,

stehen dem Auftraggeber weitergehende Ansprüche zu.

 

Ein Schadenersatzanspruch steht dem Auftraggeber in jedem Fall nur dann zu,

wenn dem Unternehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

VI. Gerichtsstand:

 

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, so ist als

Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis

entstehenden Streitigkeiten Moers vereinbart.